Dubletten-Prüfung
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- | Im Modul Kontakte befindet sich seit der Version 5.2 die Funktion "Dubletten-Prüfung". Beachten Sie bitte, dass zuvor die Zugriffsrechte für diese Funktion aktiviert werden muss. Wenn Sie diese Funktion starten, erhalten Sie eine Übersicht über alle bisher durchgeführten Dubletten-Prüfungen. | + | Im Modul Kontakte befindet sich seit der Version 5.2 die Funktion "Dubletten-Prüfung". Beachten Sie bitte, dass zuvor die Zugriffsrechte für diese Funktion aktiviert werden muss. Wenn Sie diese Funktion starten, erhalten Sie eine Übersicht über alle bisher durchgeführten Dubletten-Prüfungen. Durch Betätigen der Schaltfläche "Dubletten prüfen" wird eine neue Prüfung durchgeführt. |
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- | Eine erneute Dubletten-Prüfung kann nur durchgeführt werden, wenn zuvor alle gefundenen Dubletten der vorherigen Prüfungen bearbeitet wurden. | + | * Die Prüfung Ihrer Kontakte kann je nach Adressumfang einige Minuten in Anspruch nehmen. |
+ | * Eine erneute Dubletten-Prüfung kann nur durchgeführt werden, wenn zuvor alle gefundenen Dubletten der vorherigen Prüfungen bearbeitet wurden. | ||
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+ | Wählen Sie nun eine bereits durchgeführte Prüfung aus. | ||
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Version vom 29. April 2014, 09:43 Uhr
Dubletten-Prüfungen finden im Business Manager an drei Stellen statt:
- bei der Erfassung von neuen Kontakten
- beim Import von Kontakten
- beim Ausführen der Funktion "Dubletten-Prüfung" im Modul Kontakte
Dubletten-Prüfung bei der Erfassung von Kontakten
Dubletten-Prüfung beim Import
Funktion "Dubletten-Prüfung"
Im Modul Kontakte befindet sich seit der Version 5.2 die Funktion "Dubletten-Prüfung". Beachten Sie bitte, dass zuvor die Zugriffsrechte für diese Funktion aktiviert werden muss. Wenn Sie diese Funktion starten, erhalten Sie eine Übersicht über alle bisher durchgeführten Dubletten-Prüfungen. Durch Betätigen der Schaltfläche "Dubletten prüfen" wird eine neue Prüfung durchgeführt.
Hinweis
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Wählen Sie nun eine bereits durchgeführte Prüfung aus.
Einschränkungen:
- Kontakte, auf die man keine Zugriffsrechte hat, werden in die Prüfung nicht mit einbezogen