Seite: Finanzen / zu fakturierende Verträge

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Rufen Sie im Modul Finanzen den Menüpunkt "zu fakturierende Verträge auf", erhalten Sie eine Übersicht aller Verträge, die zu dem im Feld "Datum" eingetragenen Datum zu fakturieren sind. Sie können die Liste der angezeigten Verträge weiter einschränken durch Angabe eines Vetragspartners, eines Produktes oder einer Zahlart (z.B. Sie wollen nur periodische Verträge sehen). Entscheidend für die Auswahl der Verträge ist aber das Auswahlkriterium "Datum". Denn es werden unten nur die Verträge angezeigt, die zu dem im Feld "Datum" eingetragenen Datum zu fakturieren sind.

Zum Thema Vertrag finde Sie hier weitere Hinweise.


Wann sind Verträge zu fakturieren?

Dies ist abhängig von der Zahlart eines jeden Vertrags:

  • einmalig: sofort, sofern der Vertrag noch nicht fakturiert wurde
  • periodisch: wenn der erste Tag einer Periode erreicht ist und gleichzeitig das Datum "fakturiert bis" überschritten ist und das Vertragsende noch nicht erreicht ist. Durch Eingabe eines Werts in das Feld "Rechnungsaufschub" lässt sich aber der erste möglich Tag der Fakturierung um die dort angegebene Zahl von Tagen verschieben. Beispiel: wurde in dem Feld "Rechnungsaufschub" bei einem quartalsweise zu fakturierenden Vertrag der Wert 45 eingetragen, erscheint dieser Vertrag erst Mitte des zweiten Monats der Quartals auf der Seite "zu fakturierende Verträge".
  • Teilzahlung: wenn das bei der Teilzahlung eingetragene Datum erreicht ist und diese noch nicht fakturiert wurde
Hinweis

Periodische Veträge werden also im Normalfall am Anfang der Zahlungsperiode fakturiert.

Allerdings besteht die Möglichkeit die Fakturierung zu verschieben. Tragen Sie hierfür in das Feld "Rechnungsaufschub" die entsprechende Anzahl von Tagen ein. Möchten Sie z.B. einen quartalsweise zu fakturierenden Vertrag erst Mitte des Quartals fakturieren, dann tragen Sie im Feld "Rechnungaufschub" den Wert 45 ein. Der Vertrag erscheint dann erst 45 Tage nach Quartalsbeginn in der Liste der zu fakturierenden Verträge.

Hinweis

Ob eine Zahlungsperiode für einen Vertrag erreicht ist, hängt von der im Vertrag hinterlegten Zahlungsperiode und dem Kennzeichen "Rechnungstellung übereinstimmend mit Kalender-Periode" ab. In der Zahlungsperiode wird festgelegt, in welchem Abstand der Vertrag fakutiert wird. Eine Zahlungsperiode=4 bedeutet also, dass für den Vertrag alle 4 Monate eine Rechnung erstellt werden soll.

Wurde die Einstellung "Rechnungstellung übereinstimmend mit Kalender-Periode"=Ja ausgewählt, wird der Vetrag also beispielsweise bei Zahlungsperiode=12 ab dem 1. Januar, bei Zahlungsperiode=6 ab dem 1. Januar und 1. Juli und bei Zahlungsperiode=3 ab dem 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober in Rechnung gestellt. Beginnt ein solcher Vertrag nicht an einem dieser Daten, wird vorab eine "verkürzte" Rechnung erstellt. Beispiel: Zahlungsperiode=3, Vertragsbeginn am 1. Mai. In diesem Fall wird ab dem 1. Mai eine Rechnung bis zum 30. Juni erstellt, damit ab diesem Zeitpunkt die weiteren Rechnung übereinstimmend mit der Kalenderperiode (1. Juli, 1. Oktober, 1. Januar, u.s.w.) erstellt werden können.

Wurde die Einstellung "Rechnungstellung übereinstimmend mit Kalender-Periode"=Nein ausgewählt, wird der Vertrag ab Vertragsbeginn in dem in der Zahlungsperiode festgelegten Abstand fakturiert. Beispiel: Zahlungsperiode=3, Vertragsbeginn am 1. Mai. Die Rechnungsstellung erfolgt am 1. Mai, 1. August, 1. November, 1. Februar u.s.w.

Zu fakturiende Verträge.jpg


Welche Verträge werden auf ein und derselben Rechnung fakturiert?

Das System versucht so viele Verträge wie möglich auf einer Rechnung zu fakturieren, wobei jeder Vertrag einer Rechnungsposition entspricht. Es ist allerdings nicht immer möglich, alle Verträge eines Vertragspartners nur auf einer Rechnung zu fakturieren. Damit Verträge auf derselben Rechnung fakturiert werden, müssen folgende Werte identisch sein:

  • Vertragspartner
  • Kontaktperson des Vertragspartners
  • Zahlart
  • Zahlungsbedingung
  • Währung
  • Rechnungsgruppierung
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