Version 6.3.2

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Finanzen

  • Für jeden periodischen Vertrag kann ein so genannter Rechnungsaufschub hinterlegt werden. Dieser Rechnungsaufschub ermöglicht es, einen periodischen Vertrag nicht mehr wie bisher am Anfang einer Zahlungsperiode zu fakturieren, sondern eine bestimmte Anzahl von Tagen nach Beginn der Zahlungsperiode. Haben Sie also z.B. bei einem periodischen Vertrag mit drei Monaten Zahlungsperiode einen Rechnungsaufschub von 45 hinterlegt, erscheint dieser Vertrag auf der Karte zu fakturierende Verträge nicht mehr am 1. Januar sondern erst am 15. Februar.
  • Mit dieser Version ist es möglich, Verträge mit der Zahlungsweise "einmalig" zu stornieren, sofern der offene Betrag dem Vertragswert entspricht.
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